Widerspruch Pflegegrad

                        Widerspruch einlegen

Der formlose Widerspruch dient der Sicherheit, daß die Widerspruchfrist von 1 Monat eingehalten wird. 

So haben Sie genügend Zeit, den Widerspruch zu begründen.


In diesem Fall sollten Sie den Widerspruch auf jeden Fall nochmal mit einem separaten Schreiben ausführlich begründen. 


Selbstverständlich ist es auch möglich,  die Widerspruch-Begründungen gleich im Ersten Schreiben aufzuführen.


In der Ausführung und Formulierung dieses Schreibens kommt es auf die Einzelheiten an.

Lassen Sie sich hierbei professionell unterstützen


Gerne helfe ich Ihnen, entweder nur bei der Erstellung des Widerspruchschreibens mit Begründungen oder der vollständigen Begleitung durch das Widerspruchverfahren, ganz nach Ihren Wünschen. 


Ablauf des MDK-Begutachtungs-Verfahren

Die Pflegekasse wird nach Eingang des Antrages auf Pflegebedürftigkeit die Unterlagen dem MDK einreichen. Der MDK wird Ihnen innerhalb ca. 4 Wochen einen Terminvorschlag zur MDK-Begutachtung unterbreiten.

Bei Erstanträgen muß Ihnen die Pflegekasse innerhalb 25 Arbeitstagen einen Bescheid zukommen lassen.


WICHTIG: Wenn Ihnen aus irgendwelchen Gründen dieser Terminvorschlag nicht gelegen kommt, haben Sie die Möglichkeit den vorgeschlagenen Termin abzusagen, dann erhalten Sie einen Neuen.

Allerdings wird dadurch die Frist innerhalb 25 Arbeitstagen nach Antragstellung, Ihnen bei Erstanträgen einen Pflegebescheid von der Pflegekasse zuzusenden, ausgesetzt.

Ansonsten ist das nicht weiter schlimm, denn bei rückwirkend festgestellter Pflegebedürftigkeit durch den MDK, ist das Antragsdatum für den Leistungsbeginn entscheidend.

Bescheid-Erteilung durch die Pflegekasse

Nach erfolgter Begutachtung erstellt der MDK ein ausführliches Gutachten und sendet dieses an die Pflegekasse.

Die Pflegekasse erstellt dann Ihrerseits einen Bescheid gemäß Empfehlung des MDK-Gutachters innerhalb 5 - 10 Werktage.


Prüfen Sie in jedem Fall das Gutachten und lassen Sie sich dabei professionell unterstützen 


Hilfe bei der Antragstellung und Vorbereitung auf das MDK-Gutachten

 

Haben Sie bereits Antrag auf einen Pflegegrad gestellt, oder haben Sie dies vor? Dann überlassen Sie nichts dem Zufall und lassen sich professionell beraten, um sehr gut auf den Begutachtungstermin vorbereitet zu sein.
Ich helfe Ihnen gerne bereits bei der Antragstellung und bereite Sie und Ihre Angehörigen optimal auf den MDK-Termin vor.

Das Führen eines Pflegtagebuches ist dabei unerlässlich. Ein ausführliches und beschreibbares Pflegetagebuch können
Sie hier herunterladen.

Zum Selbstkostenpreis von 6 EUR sende ich Ihnen gerne ein gebundenes Pflegetagebuch zu.

Auf Wunsch begleite und unterstütze ich Sie beim Termin der MDK-Begutachtung.

Mit dem Pflegegradrechner können Sie Ihre Pflegebedürftigkeit selbst einschätzen. Ich empfehle Ihnen aber vorher ein Pflegetagebuch zu führen, um die Einstufung in die verschiedenen Kategorien der Selbständigkeit innerhalb der Kriterien und Hilfebedarfe, besser zu verstehen.



Wurde Ihr Antrag auf Pflegegrad oder Höherstufung abgelehnt und Sie sind der Ansicht, daß dies nicht korrekt ist?
Häufig werden diese Anträge zu Unrecht abgelehnt, aber es gibt eine Möglichkeit sich zu wehren.


Legen Sie Widerspruch gegen diesen Bescheid ein, ich zeige Ihnen worauf es ankommt und begleite Sie durch das Verfahren.

Chronologischer Ablauf des Widerspruchs:
•    Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid
      innerhalb 1 Monats bei Pflegekasse einlegen
•    Informationen/fachliche Argumente zur Begründung des
     Widerspruchs sammeln
•    Gründe des Widerspruchs gegenüber Pflegekasse
      darlegen
•    Widerspruchsbegutachtung durch den Medizinischen
      Dienst der
      Krankenversicherung
•    Bescheid über das Widerspruchsgutachten
•    Bei Abweisung des Widerspruchs durch die
      Pflegekasse
      bleibt die Möglichkeit eine Klage beim zuständigen
      Sozialgericht
      einzureichen
•    Die Klage beim Sozialgericht ist kostenfrei, es wird
      jedoch empfohlen, sich beim Klageverfahren von
      einem Anwalt vertreten zu lassen


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